Förderung · KfW / BEG EM · ab 21.07.2026

Förderung für deine
neue Wärmepumpe.

Wir begleiten dich Schritt für Schritt.

Du beantwortest 8 Fragen. Wir stellen dir das technische Pflicht-Dokument (BzA) und eine geprüfte Schritt-für-Schritt-Anleitung bereit. In rund 20 Minuten gehst du selbst durchs KfW-Portal.

Bis zu 12.880 € bei erfülltem Klimabonus
KfW-zugelassener Fachbetrieb
~5 Werktage bis Antrag
So läuft das

Drei Schritte. Wir bereiten vor, du reichst ein.

Bei der KfW reichst du den Antrag selbst ein — so ist das Verfahren vorgesehen. Wir stellen dir das technische Pflicht-Dokument (BzA) aus und bereiten die passende Förder-Kombination vor, damit dein Antrag vollständig und korrekt ist.

01 ~5 Min

Konfigurator durchklicken

Du sagst uns dein Haus, deine Heizlast, deine Wünsche.

  • Passende Wärmepumpe + Auftragssumme
  • Förder-Schätzung in Echtzeit
  • Keine Daten gespeichert, bis du absendest
02 ~5 Min

8 Fragen zur Förderung

Eigentum, Selbstnutzung, alte Heizung, Bonus-Voraussetzungen.

  • Welche Boni dir zustehen
  • Grundförderung 30 % · Klima-Bonus +16 % bei erfüllten Voraussetzungen
  • Ob der Einkommensbonus für dich infrage kommt
03 ~20 Min

Du gehst durchs KfW-Portal

Wir liefern: BzA-PDF + bebilderte Anleitung + Werte-Übersicht.

  • Einloggen, Werte übertragen, absenden
  • Alle Werte aufbereitet — du überträgst sie nur
  • Klar erklärt, Schritt für Schritt
Gut vorbereitet durch den Antrag.

Den Antrag reichst du bei der KfW selbst ein — so ist das Verfahren vorgesehen. Wir übernehmen, was Fachwissen braucht: die technische Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Auswahl der passenden Förder-Bausteine. So bist du bestens vorbereitet.

Förder-Bausteine

Drei Bausteine — bis zu 46 % mit Klimabonus.

Für förderfähige Vorhaben sind 30 % Grundförderung möglich. Sind zusätzlich die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt, sind es bis zu 46 %. Für diese beiden Bausteine ist keine Einkommensprüfung nötig. Den separaten Einkommensbonus beantragst du selbst.

01 Basis
30 %
Grundförderung
Grundförderung für alle

Für förderfähige Vorhaben sind 30 % Grundförderung möglich — ohne Einkommensprüfung für diesen Förderbaustein.

02 Bonus
+ 16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Alte Heizung raus

Wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung tauschst — unabhängig vom Alter. Oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft. Sinkt ab Februar 2027, läuft August 2028 aus.

03 Bonus
+ 10–40 %
Einkommensbonus
Beantragst du selbst

Selbstnutzende Eigentümer bekommen je nach zu versteuerndem Einkommen (2023 / 2024) 10, 30 oder 40 % zusätzlich — bis zu 22.400 € gesamt. Den weist du selbst nach; wir weisen dich darauf hin.

Deine Förderung

Was möglich ist — und welche Voraussetzungen gelten.

30 % Grundförderung · bis 46 % mit Klimabonus
bis zu 46 %
das sind bis zu 12.880 €

30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung tauschst (unabhängig vom Alter) — oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft.

Mit Einkommensbonus sind bis zu 22.400 € möglich.

Selbstnutzende Eigentümer bekommen je nach zu versteuerndem Einkommen 10, 30 oder 40 % zusätzlich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Jahre 2023 und 2024 — nicht das Brutto. Ein Ehepaar mit 65.000 € brutto liegt oft darunter. Mit mindestens einem minderjährigen Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 €.

Warten kostet Geld.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, die Bemessungsgrundlage um 750 €. Die nächste Stufe kostet rund 1.435 €. Zum 1. August 2028 fällt der Bonus ganz weg. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht.

Wir machen die Bestätigung zum Antrag. Den Antrag stellst du selbst im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ — auf Wunsch gemeinsam mit uns am Telefon.

Häufige Fragen

Was uns Kunden zur Förderung fragen.

Die Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören. Wenn deine fehlt — schreib uns.

Muss ich den Antrag selbst stellen oder macht ihr das?
Wir bereiten den kompletten Antrag für dich vor — BzA, Bonus-Kombi, alle Werte. Einreichen im KfW-Portal musst du selbst (die KfW verlangt, dass der Eigentümer das macht), aber mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung dauert das ~20 Minuten. Diese Förderantragshilfe ist bei uns inklusive.
Was kostet die Förderantragshilfe?
Nichts extra. Die komplette Förderantragshilfe ist in unserer Leistung inklusive — BzA, eine Übersicht mit allen Werten und die Portal-Anleitung bekommst du ohne Aufpreis.
Wie viel Förderung bekomme ich realistisch?
Für ein förderfähiges Vorhaben sind 30 % Grundförderung möglich. Zusätzlich gibt es 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung tauschst (unabhängig vom Alter) — oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind es bis zu 46 %, ohne Einkommensprüfung für diese beiden Förderbausteine. Der Prozentsatz läuft auf eine Bemessungsgrundlage von 28.000 € (1. Wohneinheit) — also bis zu 12.880 €. Mit Einkommensbonus sind bis zu 22.400 € möglich; den beantragst du selbst.
Lohnt es sich zu warten?
Nein. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, die Bemessungsgrundlage um 750 €. Die nächste Stufe kostet dich rund 1.435 €. Zum 1. August 2028 fällt der Bonus ganz weg. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht — nicht Unterschrift oder Montage.
Wie ist das mit dem Einkommensbonus?
Selbstnutzende Eigentümer bekommen je nach zu versteuerndem Einkommen 10, 30 oder 40 % zusätzlich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Jahre 2023 und 2024 — nicht das Brutto. Ein Ehepaar mit 65.000 € brutto liegt oft darunter. Mit mindestens einem minderjährigen Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 €. Den Einkommensbonus beantragst und weist du selbst nach — wir weisen dich darauf hin und rechnen ihn bewusst nicht für dich vor.
Wie lange dauert das alles?
Vom Intake bis Antrag eingereicht: wenige Werktage. KfW-Zusage: meist innerhalb von Minuten bis 1 Tag nach Einreichung. Auszahlung: nach Einbau + Verwendungsnachweis, also ~2–3 Monate ab Bewilligung.
Was ist die BzA und wer darf sie erstellen?
BzA = Bestätigung zum Antrag. Das technische Pflicht-Dokument enthält die Geräte- und Fördernachweise; ohne BzA-ID kannst du den Antrag im KfW-Portal nicht absenden. Erstellen darf sie das Fachunternehmen oder alternativ eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte. Bei einer Anlage von uns stellen wir dir die BzA bereit.
Kann ich nur den Förderantrag bei euch machen, ohne die Anlage zu kaufen?
Ja, als Stand-alone-Service. Ob wir die BzA übernehmen können, klären wir anhand des konkreten Vorhabens. Eine BzA darf vom Fachunternehmen oder alternativ von einer Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Wir helfen außerdem mit Werte-Übersicht und Beratung.
Was ist mit dem §35c-Steuerbonus?
Alternative, falls KfW nicht passt — etwa bei hohem Einkommen oder kleiner Maßnahme. 20 % über 3 Jahre via Steuererklärung. Wir bescheinigen, du reichst bei deinem Steuerberater ein. Wichtig: §35c ist nicht mit der KfW-458-Förderung kombinierbar.

Stand 21.07.2026, Grundlage ist die KfW-Richtlinie „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (KfW 458 / BEG EM), gültig ab 21.07.2026. Die Förderung hängt von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Deine konkrete Förderhöhe hängt von deinem Gebäude und deiner Situation ab.

Bereit?

Bereit, deine Förderung
zu holen?

Acht Fragen, fünf Werktage: 30 % Grundförderung, bis zu 46 % bei erfülltem Klimabonus. Wir bereiten alles vor — du reichst den Antrag selbst ein.

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Voraussetzungen vorab geprüft ~5 Werktage bis Antrag Unverbindlich