Kosten 4 Min. Lesezeit 24. April 2026

KfW 458 in einfachen Worten

Grundförderung, Boni, Einkommensgrenzen, Antragsreihenfolge. Wer was bekommt — in Alltagssprache, ohne Paragrafen-Kauderwelsch. Was ist KfW 458 überhaupt? KfW 458 ist die Förderung für den Heizungstausch bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern (Eigentümer). Sie läuft seit 2024 und hat die alte BAFA-Förderung abgelöst. Kurz zusammengefasst: Fest stehen 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = bis zu 46 % […]

Grundförderung, Boni, Einkommensgrenzen, Antragsreihenfolge. Wer was bekommt — in Alltagssprache, ohne Paragrafen-Kauderwelsch.

Was ist KfW 458 überhaupt?

KfW 458 ist die Förderung für den Heizungstausch bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern (Eigentümer). Sie läuft seit 2024 und hat die alte BAFA-Förderung abgelöst.

Kurz zusammengefasst: Fest stehen 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = bis zu 46 % — ohne dass jemand dein Einkommen prüft. Bezogen auf die Bemessungsgrundlage von 28.000 € (erste Wohneinheit) sind das bis zu 12.880 € Zuschuss. Mit dem Einkommensbonus, den du selbst beantragst, sind bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) möglich — bis zu 22.400 €. Bedingung: Die neue Heizung nutzt ≥ 65 % erneuerbare Energie (Wärmepumpe erfüllt das automatisch). Gültig ab 21.07.2026.

Die Bausteine der Förderung

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Immer — sobald WP oder andere erneuerbare Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus+16 %Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung (unabhängig vom Alter) — oder Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Sinkt ab Feb. 2027, entfällt Aug. 2028
Einkommensbonus+40 / 30 / 10 %Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: ≤ 30.000 € → 40 %, ≤ 40.000 € → 30 %, ≤ 50.000 € → 10 % (mit Kind +10.000 €). Beantragst du selbst

Kappung bei 70 %. Auch wenn du alle Boni bekommst (30 + 16 + 40 = 86 %), der Höchstsatz bleibt 70 % — bzw. 80 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). Einen Effizienzbonus gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Und die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € (erste Wohneinheit) gedeckelt — oberhalb gibt’s nichts mehr.

Drei typische Rechenbeispiele

Beispiel A: Doppelverdiener, Gaskessel 25 Jahre alt

WP für 30.000 €, Einkommen deutlich über 50.000 € zvE (kein Einkommensbonus). Bonus-Struktur: 30 % Grund + 16 % Klima = 46 % auf die Bemessungsgrundlage von 28.000 €.

Zuschuss: 12.880 €. Eigenanteil: 17.120 €.

Beispiel B: Rentnerpaar, Öl-Kessel 30 Jahre

WP für 32.000 €, zvE zusammen 35.000 €. Bonus-Struktur: 30 % Grund + 16 % Klima + 30 % Einkommen (zvE ≤ 40.000 €) = 76 %, gekappt auf 70 %.

Förderfähig sind 28.000 € (erste Wohneinheit). Zuschuss: 19.600 €. Eigenanteil: 12.400 €.

Beispiel C: Neubau-Bauherr, noch keine Heizung

Keine alte fossile Heizung → kein Klimageschwindigkeitsbonus. Nur 30 % Grundförderung bei Einkommen über 50.000 €.

WP für 28.000 €, Zuschuss: 8.400 €. Eigenanteil: 19.600 €. Neubauten werden bewusst weniger gefördert.

So läuft der Antrag ab — in der richtigen Reihenfolge

Wichtig: Die Reihenfolge zählt. Wer zuerst die Heizung einbauen lässt und danach den Antrag stellt, bekommt keine Förderung.

  • Schritt 1: Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung unterschreiben (also Vertrag, der erst rechtskräftig wird, wenn die Förderung genehmigt ist)
  • Schritt 2: Online-Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ stellen — das machst du selbst. Wir liefern dir die technische Bestätigung zum Antrag (BzA) und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, auf Wunsch begleiten wir dich am Telefon
  • Schritt 3: Warten auf Zuschusszusage (~4–8 Wochen)
  • Schritt 4: Einbau der Wärmepumpe
  • Schritt 5: Nachweise hochladen (Rechnung, hydraulischer Abgleich, Fachunternehmererklärung)
  • Schritt 6: Zuschuss wird nach Prüfung überwiesen (~4–12 Wochen)

Zwischen Antrag und Auszahlung: 3–6 Monate. Du finanzierst die Rechnung vor — oder nimmst den KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit vergünstigtem Zinssatz.

Was wir für dich erledigen

In allen unseren Paketen enthalten: Fördermittel-Service. Wir bereiten alles vor, damit dein Antrag sauber durchläuft — stellen musst du ihn selbst (so sieht es die KfW für Privatpersonen vor).

  • Prüfung, welche Boni dir zustehen
  • Die technische Bestätigung zum Antrag (BzA) — das Pflicht-Dokument von der Fachseite
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung fürs KfW-Portal, auf Wunsch Begleitung am Telefon
  • Erstellung aller Nachweise nach Einbau (Fachunternehmererklärung, hydraulischer Abgleich Stufe B, Rechnung)
  • Unterstützung beim Verwendungsnachweis zur Auszahlung

Dein Aufwand: den Antrag im Portal „Meine KfW“ selbst abschicken (wir lotsen dich durch), Unterschriften, Steuerbescheid für den Einkommensbonus (falls zutreffend). Das war’s.

Häufige Fragen

Wer darf KfW 458 beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer selbstgenutzter Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser. Für Mietwohnungen, Vermieter und Gewerbe gibt es andere KfW-Programme.
Was zählt als „zu versteuerndes Haushaltseinkommen“?
Das Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid — Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ (zvE). Nicht das Brutto, nicht das Netto. Die KfW zieht den Durchschnitt der letzten zwei Jahre heran.
Muss ich die Anträge selbst stellen?
Ja — bei der KfW stellst du den Antrag als Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“. So ist das Verfahren für Privatpersonen vorgesehen. Wir liefern die technische Bestätigung zum Antrag (BzA) und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und begleiten dich auf Wunsch am Telefon — den Klick machst du.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Der Vertrag hat eine aufschiebende Bedingung — du bist nicht zum Kauf verpflichtet, wenn keine Förderung kommt. In unserer Praxis passiert das praktisch nie, weil wir vorab prüfen.
Gibt es auch regionale Förderungen obendrauf?
Baden-Württemberg hat aktuell keine Zusatzförderung für Wärmepumpen. Einzelne Kommunen (Stuttgart Klimafonds, Leonberg) fördern Zusatzmaßnahmen wie Dämmung. Wir prüfen das im Beratungsgespräch.
Kann ich KfW 458 mit Steuerbonus kombinieren?
Nein. Entweder KfW-Zuschuss oder § 35c EStG (energetische Sanierung, 20 % über 3 Jahre absetzbar). KfW ist meist besser — bei Einkommen über 70.000 € kann sich der Steuerweg lohnen.
HK
Hendric Küllmer
SHK-Meister · Energieberater (HWK) · Gerlingen
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