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Du sagst uns dein Haus, deine Heizlast, deine Wünsche.
- Passende Wärmepumpe + Auftragssumme
- Förder-Schätzung in Echtzeit
- Keine Daten gespeichert, bis du absendest
Du beantwortest 8 Fragen. Wir stellen dir das technische Pflicht-Dokument (BzA) und eine geprüfte Schritt-für-Schritt-Anleitung bereit. In rund 20 Minuten gehst du selbst durchs KfW-Portal.
Bei der KfW reichst du den Antrag selbst ein — so ist das Verfahren vorgesehen. Wir stellen dir das technische Pflicht-Dokument (BzA) aus und bereiten die passende Förder-Kombination vor, damit dein Antrag vollständig und korrekt ist.
Du sagst uns dein Haus, deine Heizlast, deine Wünsche.
Eigentum, Selbstnutzung, alte Heizung, Bonus-Voraussetzungen.
Wir liefern: BzA-PDF + bebilderte Anleitung + Werte-Übersicht.
Den Antrag reichst du bei der KfW selbst ein — so ist das Verfahren vorgesehen. Wir übernehmen, was Fachwissen braucht: die technische Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Auswahl der passenden Förder-Bausteine. So bist du bestens vorbereitet.
Für förderfähige Vorhaben sind 30 % Grundförderung möglich. Sind zusätzlich die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt, sind es bis zu 46 %. Für diese beiden Bausteine ist keine Einkommensprüfung nötig. Den separaten Einkommensbonus beantragst du selbst.
Für förderfähige Vorhaben sind 30 % Grundförderung möglich — ohne Einkommensprüfung für diesen Förderbaustein.
Wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung tauschst — unabhängig vom Alter. Oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft. Sinkt ab Februar 2027, läuft August 2028 aus.
Selbstnutzende Eigentümer bekommen je nach zu versteuerndem Einkommen (2023 / 2024) 10, 30 oder 40 % zusätzlich — bis zu 22.400 € gesamt. Den weist du selbst nach; wir weisen dich darauf hin.
30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung tauschst (unabhängig vom Alter) — oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft.
Selbstnutzende Eigentümer bekommen je nach zu versteuerndem Einkommen 10, 30 oder 40 % zusätzlich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Jahre 2023 und 2024 — nicht das Brutto. Ein Ehepaar mit 65.000 € brutto liegt oft darunter. Mit mindestens einem minderjährigen Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 €.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, die Bemessungsgrundlage um 750 €. Die nächste Stufe kostet rund 1.435 €. Zum 1. August 2028 fällt der Bonus ganz weg. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht.
Wir machen die Bestätigung zum Antrag. Den Antrag stellst du selbst im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ — auf Wunsch gemeinsam mit uns am Telefon.
Die Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören. Wenn deine fehlt — schreib uns.
Stand 21.07.2026, Grundlage ist die KfW-Richtlinie „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (KfW 458 / BEG EM), gültig ab 21.07.2026. Die Förderung hängt von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Deine konkrete Förderhöhe hängt von deinem Gebäude und deiner Situation ab.
Acht Fragen, fünf Werktage: 30 % Grundförderung, bis zu 46 % bei erfülltem Klimabonus. Wir bereiten alles vor — du reichst den Antrag selbst ein.