Kosten 5 Min. Lesezeit 12. April 2026

GEG 2024 & 65%-Regel ohne Fachchinesisch

Was gilt jetzt, was gilt ab wann, was darfst du noch einbauen? Das Gebäudeenergiegesetz in 5 Minuten verständlich.

Wichtig vorab: Die frühere 65-%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde zum 29.07.2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Dieser Artikel zeigt beide Seiten: was bis Juli 2026 galt – und was seitdem tatsächlich gilt. Wärmepumpe und Heizungsgesetz in 5 Minuten verständlich erklärt.

Hendric Küllmer, SHK-Meister und Energieberater · Stand: 05.09.2026

Der Kern in einem Satz

Die pauschale 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr. An ihre Stelle ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) getreten, das Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 beschlossen haben. Es bringt mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik – aber auch neue, gestaffelte Pflichten für neue fossile Heizungen. Wer online noch auf die „GEG 65 %“-Regel stößt, liest damit oft veraltete Information.

Was bis Juli 2026 galt (zur Einordnung)

Seit 1.1.2024 musste jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – das galt praktisch automatisch für Wärmepumpen, unter Bedingungen für Fernwärme, Biomasse und Hybridsysteme, und nur eingeschränkt für reine Gasheizungen. Diese Fassung des GEG prägt bis heute viele Ratgeberseiten im Netz und die Alltagssprache („die 65-Prozent-Regel“). Rechtlich ist sie seit dem GModG jedoch abgelöst.

Was seit 29.07.2026 gilt: Wahlfreiheit + Bio-Treppe

Das GModG gibt Eigentümern beim Heizungstausch wieder mehr Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizung bleiben uneingeschränkt möglich – und auch eine neue Gas- oder Ölheizung darfst du wieder einbauen lassen. Der Unterschied zu früher: Neue fossile Heizungen unterliegen jetzt der sogenannten „Bio-Treppe“, einer steigenden Pflichtquote an klimafreundlichen Brennstoffen (Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff):

  • Ab 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe
  • Ab 2030: mindestens 15 %
  • Ab 2035: mindestens 30 %
  • Ab 2040: mindestens 60 %

Zusammen mit dem weiter steigenden CO₂-Preis wird eine neue fossile Heizung über ihre Laufzeit planbar teurer. Rechtlich zwingend ist die Wärmepumpe damit nicht mehr – wirtschaftlich bleibt sie in den meisten Fällen die günstigere Wahl auf 15–20 Jahre gerechnet.

Welche Heiztechnik ist jetzt unproblematisch?

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser): Ohne Auflagen zulässig, keine Biomasse-/H2-Nachweise nötig. Details zu den Systemen in unserer Leistungsübersicht.
  • Fernwärme-Anschluss: Weiterhin uneingeschränkt möglich, wo verfügbar.
  • Hybrid (WP + Gas/Öl): Wärmepumpe deckt Grundlast, fossile Heizung nur Spitzen – bleibt eine sinnvolle Brückenlösung im Altbau, siehe unsere Hybridsysteme.
  • Biomasse (Pellet, Holz): Weiterhin zulässig, mit Staubfilter/Einzelnachweis.
  • Neue Gas-/Ölheizung: Grundsätzlich erlaubt, aber ab 2029 mit steigender Bio-Treppen-Pflicht und dauerhaft steigendem CO₂-Preis – langfristig die teurere Option.

Was ist mit meiner bestehenden Heizung?

Bestandsschutz. Deine vorhandene Öl- oder Gasheizung darfst du weiterbetreiben, solange sie läuft – Reparaturen sind erlaubt. Mit dem GModG sind zudem die bisherigen Betriebsverbote für ältere Heizkessel entfallen; eine gesetzliche Pflicht zum vorsorglichen Austausch besteht nicht mehr.

Kommunale Wärmeplanung bleibt relevant. Viele Städte und Gemeinden legen weiterhin fest, wo Fernwärme oder Wärmenetze ausgebaut werden – das beeinflusst, welche Heiztechnik lokal am sinnvollsten ist, unabhängig von der bundesweiten Bio-Treppe. Im Beratungsgespräch schauen wir, was für deinen Standort gilt.

Warum sich die Wärmepumpe trotz Wahlfreiheit meist noch lohnt

Wahlfreiheit heißt nicht Gleichstand. Drei Gründe, warum die Wärmepumpe wirtschaftlich weiterhin vorn liegt:

  • CO₂-Preis steigt planmäßig weiter – unabhängig von der Bio-Treppe, jede verbrannte Kilowattstunde wird teurer.
  • Förderung bleibt hoch. Über KfW 458 sind für Wärmepumpen weiterhin bis zu 70 %, für bestimmte Haushalte bis zu 80 % Zuschuss möglich (individuelle Prüfung nötig) – für neue fossile Heizungen gibt es diese Förderung nicht.
  • Planungssicherheit. Die Bio-Treppe verschärft sich bis 2040 – wer heute neu fossil investiert, plant mit einer Heizung, deren Betriebskosten in den 2030ern absehbar steigen.

Was für dich konkret die wirtschaftlich beste Lösung ist, hängt von Gebäude, Heizlast und vorhandener Anlage ab. Einen ersten Überblick über passende Pakete findest du unter Heizungspakete, eine grobe Einschätzung liefert der Konfigurator.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gasheizung rausreißen?
Nein. Solange sie funktioniert, gilt Bestandsschutz. Auch nach einem Defekt darfst du seit dem GModG (29.07.2026) grundsätzlich wieder neu fossil heizen – nur eben unter den Bio-Treppen-Auflagen ab 2029.
Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, das GModG erlaubt es grundsätzlich wieder. Ab 2029 muss ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beigemischt werden (Bio-Treppe), was die Betriebskosten über die Jahre erhöht. Wirtschaftlich betrachtet bleibt die Wärmepumpe für die meisten Häuser die günstigere Option.
Was ist eine Hybridheizung, und ist sie weiterhin sinnvoll?
Wärmepumpe plus Gas-/Öl-Spitzenlastkessel. Bleibt auch unter dem GModG eine anerkannte, sinnvolle Lösung – besonders im Altbau mit hohem Spitzenbedarf, wo eine reine Wärmepumpe (noch) unwirtschaftlich wäre.
Was, wenn ich mir die Wärmepumpe finanziell nicht leisten kann?
Bei KfW 458 sind 30 % Grundförderung vorgesehen; Klima- und Einkommensbonus hängen von Selbstnutzung, Altanlage und Einkommen ab, bis zu 70 % bzw. 80 % sind je nach Situation möglich. Zusätzlich kann ein KfW-Ergänzungskredit infrage kommen. Ob und in welcher Höhe du berechtigt bist, muss individuell geprüft werden.
Ist die 65-%-Regel wirklich komplett weg?
Als pauschale gesetzliche Pflicht: ja, seit 29.07.2026 durch das GModG ersetzt. Praktisch bleibt sie aber als Faustregel für viele Förderprogramme und kommunale Regelungen im Hintergrund relevant. Wir empfehlen bei konkreten Vorhaben immer eine aktuelle Prüfung, weil sich Details noch per Verordnung präzisieren können.
HK
Hendric Küllmer
SHK-Meister · Energieberater (HWK) · Gerlingen
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