Kosten 3 Min. Lesezeit 12. April 2026

GEG 2024 & 65%-Regel ohne Fachchinesisch

Was gilt jetzt, was gilt ab wann, was darfst du noch einbauen? Das Gebäudeenergiegesetz in 5 Minuten verständlich.

Was gilt jetzt, was gilt ab wann, was darfst du noch einbauen? Wir erklären das Gebäudeenergiegesetz so, dass du es nach 5 Minuten verstanden hast.

Der Kern in einem Satz

Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung seit 1.1.2024. Alles andere sind Details, Fristen und Ausnahmen.

Was erfüllt die 65%-Regel automatisch?

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser): Pauschal GEG-konform. Kein Nachweis nötig.
  • Fernwärme-Anschluss: Wenn Versorger GEG-konformen Nachweis liefert.
  • Stromdirektheizung: Nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden (≤ 45 kWh/m²a).
  • Biomasse (Pellet, Holz): Im Bestand zulässig, mit Staubfilter/Einzelnachweis.
  • Hybrid (WP + Gas/Öl): WP deckt Grundlast, fossile Heizung nur Spitzen.
  • Gasheizung (solo): Nur noch unter Bedingungen. H2-ready ≠ automatisch zulässig.

Wichtige Fristen – wer wann was muss

  • Neubaugebiete (seit 1.1.2024): Neue Heizungen müssen 65 % EE erfüllen. Praktisch: Wärmepumpe.
  • Bestandsbauten bis kommunaler Wärmeplanung: Übergangsfrist, während Kommune noch plant. In Stuttgart Stichtag 30.6.2026, in kleineren Gemeinden 30.6.2028.
  • Ab kommunaler Wärmeplanung: Beim Heizungstausch greift die 65%-Regel – praktisch bedeutet das Wärmepumpe, Fernwärme (wenn verfügbar) oder Hybrid.
  • Alte Heizung defekt? Reparatur ist immer erlaubt. Nur beim kompletten Austausch greift die Regel. Härtefall-Ausnahme möglich (z.B. bei über 80-jährigen Eigentümern, Sanierungspflicht >50 % Wert).

Was ist mit meiner bestehenden Heizung?

Bestandsschutz. Deine vorhandene Öl- oder Gasheizung darfst du weiterbetreiben, solange sie läuft. Reparaturen sind erlaubt. Ab 2045 wird allerdings der Betrieb fossiler Heizungen grundsätzlich eingestellt (politisches Ziel).

30-Jahres-Austauschpflicht (bleibt bestehen): Öl- und Gas-Konstantkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel getauscht werden. Ausnahmen für bestimmte Kesseltypen (Brennwert, Niedertemperatur) und Eigentümer-Selbstnutzung seit vor 2002.

Beratungspflicht vor fossiler Neuinstallation: Wer 2024–2028 noch eine reine Gasheizung einbauen will, muss sich vorher von einem Energieberater beraten lassen (kostenfrei über BAFA-gelistete Berater).

Häufige Fragen

Muss ich meine Gasheizung rausreißen?
Nein. Solange sie funktioniert, läufst du im Bestandsschutz. Erst wenn sie irreparabel defekt ist oder du sie freiwillig tauschst, greift die 65%-Regel.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
In Stuttgart: Nur noch bis zum Stichtag der kommunalen Wärmeplanung (30.6.2026). Danach nur noch, wenn du nachweislich 65 % Biogas/Wasserstoff zumischen kannst – praktisch heute nicht verfügbar.
Was ist eine Hybridheizung und erfüllt die 65%-Regel?
Wärmepumpe plus Gas-/Öl-Spitzenlastkessel. Wenn die WP mindestens 65 % der Jahresheizlast übernimmt, ist das GEG-konform. Beliebt im Altbau mit hohem Spitzenbedarf.
Was, wenn ich mir die WP finanziell nicht leisten kann?
Bei Härtefall (z.B. Rentner, geringes Einkommen, Sanierungsfalle) kann Befreiung beantragt werden. Zudem: Förderung bis 46 % ohne Einkommensprüfung (mit Einkommensbonus bis 70 %) + KfW-Ergänzungskredit machen den Tausch für die meisten leistbar.
Was heißt „H2-ready-Gasheizung“ – erfüllt die das GEG?
Nur, wenn das Wasserstoff-Kernnetz am Standort definitiv kommt und die 65 % tatsächlich mit grünem H2 betrieben werden. Für 99 % der EFH unrealistisch. H2-ready ist Marketing, kein automatischer GEG-Nachweis.
HK
Hendric Küllmer
SHK-Meister · Energieberater (HWK) · Gerlingen
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