Was gilt jetzt, was gilt ab wann, was darfst du noch einbauen? Wir erklären das Gebäudeenergiegesetz so, dass du es nach 5 Minuten verstanden hast.
Der Kern in einem Satz
Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung seit 1.1.2024. Alles andere sind Details, Fristen und Ausnahmen.
Was erfüllt die 65%-Regel automatisch?
- Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser): Pauschal GEG-konform. Kein Nachweis nötig.
- Fernwärme-Anschluss: Wenn Versorger GEG-konformen Nachweis liefert.
- Stromdirektheizung: Nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden (≤ 45 kWh/m²a).
- Biomasse (Pellet, Holz): Im Bestand zulässig, mit Staubfilter/Einzelnachweis.
- Hybrid (WP + Gas/Öl): WP deckt Grundlast, fossile Heizung nur Spitzen.
- Gasheizung (solo): Nur noch unter Bedingungen. H2-ready ≠ automatisch zulässig.
Wichtige Fristen – wer wann was muss
- Neubaugebiete (seit 1.1.2024): Neue Heizungen müssen 65 % EE erfüllen. Praktisch: Wärmepumpe.
- Bestandsbauten bis kommunaler Wärmeplanung: Übergangsfrist, während Kommune noch plant. In Stuttgart Stichtag 30.6.2026, in kleineren Gemeinden 30.6.2028.
- Ab kommunaler Wärmeplanung: Beim Heizungstausch greift die 65%-Regel – praktisch bedeutet das Wärmepumpe, Fernwärme (wenn verfügbar) oder Hybrid.
- Alte Heizung defekt? Reparatur ist immer erlaubt. Nur beim kompletten Austausch greift die Regel. Härtefall-Ausnahme möglich (z.B. bei über 80-jährigen Eigentümern, Sanierungspflicht >50 % Wert).
Was ist mit meiner bestehenden Heizung?
Bestandsschutz. Deine vorhandene Öl- oder Gasheizung darfst du weiterbetreiben, solange sie läuft. Reparaturen sind erlaubt. Ab 2045 wird allerdings der Betrieb fossiler Heizungen grundsätzlich eingestellt (politisches Ziel).
30-Jahres-Austauschpflicht (bleibt bestehen): Öl- und Gas-Konstantkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel getauscht werden. Ausnahmen für bestimmte Kesseltypen (Brennwert, Niedertemperatur) und Eigentümer-Selbstnutzung seit vor 2002.
Beratungspflicht vor fossiler Neuinstallation: Wer 2024–2028 noch eine reine Gasheizung einbauen will, muss sich vorher von einem Energieberater beraten lassen (kostenfrei über BAFA-gelistete Berater).